Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Intrapass GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die AGB gelten für die Beförderung von Paketen, Gütern, Sperrgut und Fundsachen durch die Intrapass GmbH oder ihre Subunternehmer, gegebenenfalls inklusive weiterer Zusatzleistungen wie Abholung, Verpackung, Zustellung oder Zollabfertigung der Sendung.

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für den Versand von Fundsachen vom Flughafen Zürich zu weltweiten Zielen.

1.3 Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Vorschriften und Bedingungen der Spedlogswiss (www.spedlogswiss.ch) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten des CMR (internationaler Strassengütertransport) und des Montrealer Übereinkommens (internationaler Luftverkehr).

2. Gültigkeitsdauer einer Offerte

Offerten werden hinfällig, wenn sie 10 Tage nach Abgabe noch nicht angenommen worden sind.

3. Auftragserteilung

3.1 Der Auftrag ist schriftlich oder mit elektronischen Mitteln zu erteilen. Bei mündlicher oder telefonischer Auftragserteilung trägt der Auftraggeber die Gefahr einer fehlerhaften Übermittlung.

3.2 Der Auftrag muss alle erforderlichen Angaben enthalten, insbesondere zu reglementierten Gütern oder besonderen Transportanforderungen.

4. Überprüfung

Intrapass GmbH überprüft den ihr erteilten Auftrag sorgfältig, ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen oder Sendungen zu kontrollieren oder Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen. Stellt Intrapass GmbH Unklarheiten fest, werden diese mit dem Auftraggeber geklärt.

5. Haftungsausschluss

5.1 Intrapass tritt als Vermittler zwischen dem Absender und dem Transportdienstleister auf. Daher übernimmt Intrapass keine Haftung für Verzögerungen, Schäden oder Verluste, die während des Transports oder der Zollabfertigung entstehen.

5.2 Schäden oder Verluste müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt oder dem voraussichtlichen Lieferdatum gemeldet werden. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, verfallen sämtliche Ansprüche.

5.3 Intrapass haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschliesslich entgangenem Gewinn oder Betriebsunterbrechungen.

6. Haftungsbeschränkung für den Fundsachenversand (Lost Property)

6.1 Die Haftung von Intrapass für verlorene oder beschädigte Fundsachen-Sendungen ist begrenzt auf:

  • Dokumente: bis zu CHF 150.00

  • Waren: bis zu CHF 300.00 pro Sendung

    6.2 Falls eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, erhöht sich die Haftungsgrenze auf CHF 1’500.00.

    6.3 Für internationale Sendungen gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen:

  • 22 SZR pro kg für den Lufttransport

  • 8.33 SZR pro kg für den Strassentransport

7. Transportversicherung

7.1 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers abgeschlossen.

7.2 Intrapass haftet nicht für die Angemessenheit des Versicherungsschutzes.

8. Unvorhergesehene Zwischenlagerung

Wird das Transportgut vom Empfänger nicht abgenommen oder während des Transports aufgehalten, lagert es auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Intrapass informiert den Auftraggeber sowie gegebenenfalls den Transportversicherer.

9. Nachforderungen und Rückerstattungen

Intrapass ist nicht verantwortlich für unrichtige Erhebung von Frachten, Zöllen oder Abgaben, die sie nicht selbst verschuldet hat.

10. Haftung des Arbeitgebers

Der Auftraggeber haftet für fehlerhafte Angaben, unzureichende Verpackung oder fehlende Dokumente, die zu Schäden oder Verzögerungen führen.

11. Haftung der Intrapass GmbH

11.1 Intrapass haftet für die sorgfältige Ausführung des Auftrags, jedoch nicht für höhere Gewalt oder Schäden durch Dritte.

11.2 Bei Einschaltung von Subunternehmern haftet Intrapass nur für deren sorgfältige Auswahl.

12. Zahlungsbedingungen

12.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung können zusätzliche Gebühren anfallen.

12.2 Intrapass kann Vorschüsse oder Sicherheitsleistungen verlangen.

13. Zahlungsverzug

13.1 Die im Vertrag vereinbarten oder auf der Rechnung aufgeführten Zahlungstermine sind Verfalltage. Nach Ablauf der Frist gelangt der Auftraggeber / Kunde in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5 %.

13.2 Intrapass GmbH kann der Auftraggeberin Zahlungserinnerungen und Mahnungen zukommen lassen. Für die Erstellung von Zahlungserinnerungen oder Mahnungen gelten die folgenden Tarife:

a. Zahlungserinnerung: kostenlos

b. Erste Mahnung: 20 CHF

c. Zweite Mahnung: 40 CHF

14. Retentionsrecht

14.1 Die Intrapass GmbH hat ein Pfandrecht an den transportierten Gütern für offene Forderungen gegenüber dem Auftraggeber.

14.2 Nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist darf Intrapass die betreffenden Güter verwerten.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen dem Schweizer Recht. Betreibungsort für Kunden / Auftraggeber mit Wohnsitz im Ausland (i.S.v. Art. 50 Abs. 2 SchKG) und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder Teilen davon sowie für alle Verfahren ist am Geschäftssitz von Intrapass GmbH. Intrapass GmbH behält sich allerdings das Recht vor, solche Verfahren vor die zuständigen Gerichte am Aufenthaltsort oder Wohnsitz des Kunden / Auftraggeber oder vor jedes andere zuständige Gericht zu bringen, wobei ausschliesslich das schweizerische materielle Recht anwendbar bleibt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Diese AGB können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die aktuelle Version ist unter www.intrapass.ch/agb verfügbar.

16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.